MFK
Sie möchten keine Zeit und Nerven für Behördengänge verschwenden?
Überlassen Sie die periodische MFK-Prüfung Ihres Fahrzeuges uns! Auch ausserkantonale Fahrzeuge stellen kein Problem dar und können von uns einfach und unkompliziert vorgeführt werden. Eintragungen im Fahrzeugausweis für ausserkantonale Fahrzeuge sind leider seit Herbst 2024 wegen einer Systemumstellung im Kanton Zürich nicht mehr möglich.
Folgende Intervalle sind durch das ASTRA vorgeschrieben:
Motorfahrzeugkontrolle: 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann nach 3 Jahren, anschliessend: alle 2 Jahre. Sie werden durch das zuständige Amt für die Prüfung aufgeboten.
Abgaswartung: Fahrzeuge mit Benzinmotor sind ab der Emissionsklasse B03 von der gesetzlichen Abgasnachprüfung befreit (Diesel ab B04), alle anderen Fahrzeuge müssen den Eintrag alle 2 erneuern.
Achtung: für die Abgasprüfung erhalten Sie keine Erinnerung!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Link: Kontakt